Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung (Übungsstunden a. 45 Minuten) und besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten a. 45 Minuten).

In den Übungsstunden wird Ihnen eine gute Basis vermittelt, wie Z.B.:

  • Ausreichende Kenntnis über das sichere Führen und Handhaben eines KFZ.
  • Das Verhalten, um Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und abzuwenden.
  • Fahrzeugbeherrschung, um auch in schwierigen Situationen den Überblick nicht zu verlieren.

Die Mindestanzahl der Sonderfahrten ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie dürfen erst am Ende der Ausbildung durchgeführt werden. Die Sonderfahrten haben das Ziel, Ihnen Besonderheiten über das Fahren auf der Landstraße (Überland), der Autobahn und in der Nacht zu vermitteln.